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Bei der Investition in die deutschen Beteiligungsgesellschaften Solarpark Tordesillas 401 – 430 GmbH & Co. KG handelt es sich um eine unmittelbare unternehmerische Beteiligung an einem geschlossenen Solarfonds. Diese deutsche Gesellschaften halten jeweils 100% an einer der spanischen Gesellschaften Deutsche Solar Spanien 1 – 30 S.L. Jede dieser 30 spanischen Betreibergesellschaften ist ihrerseits Eigentümer und Betreiber einer Photovoltaikanlage. Der Mindestbeteiligungsbetrag von 13.000 € jedes Anlegers teilt sich auf in Kommanditenteile von ca. 1,92% und Gesellschaftsdarlehen von ca. 92,08%. Über Ausschüttungen der spanischen Betreibergesellschaften und Verzinsung des Gesellschaftsdarlehens nehmen die Anleger am wirtschaftlichen Erfolg der Betreibergesellschaft teil.
Das Investitionsobjekt Solarpark Tordesillas liegt ca. 170 km nordwestlich von Madrid. Es liegt ca. 700 m über dem Meeresspiegel in einer sonnenreichen Region auf der spanischen Hochebene. Die durchschnittliche Sonneneinstrahlung beträgt rund 1.585 kWh pro m² der Bodenfläche. Das Grundstück umfasst eine Größe von ca. 149.000 m² und hat eine geringe Neigung. Durch die großen Abstände zwischen den Photovoltaikanlagen kommt es zu minimalen gegenseitigen Verschattungen in den Morgen- und Abendstunden. Diese sind in der Ertragsgrundlage berücksichtigt. Das Grundstück, auf dem der Solarpark steht, ist für 25 Jahre an die Photovoltaikpark Tordesillas A.I.E. verpachtet. Der Pachtvertag über 25 Jahre begann am 01.01.2009. Der Solarpark wurde bereits fertiggestellt und produzierte seit 01.11.2008 Strom. Er hat insgesamt eine Leistung von ungefähr 3,064 MWp, aufgeteilt in 30 Photovoltaikanlagen, und wird voraussichtlich ca. 5.351.055 kWh p.a. produzieren. Die Vergütung für Solarstrom in Spanien war durch ein königliches Dekret (Real Decreto RD 661/2007) gesetzlich geregelt.
Die prognostizierten Auszahlungen sollten von anfänglichen 7,5% p.a. auf 39,01% p.a. bezogen auf die Investition ohne Agio steigen. Die Beteiligung ist auf einen Anlagehorizont von 25 Jahren angelegt. Mit dem Grundstückeigentümer wurde ein Kauf- und Verkaufsoptionsvertrag über die Gesellschaftsanteile an den Betreibergesellschaften abgeschlossen. Der gesamte Kapitalrückfluss sollte rund 351% des Eigenkapitals vor Steuer betragen.