Beim vorliegenden Fondskonzept beteiligen sich deutsche Anleger an der in den USA gegründeten Fondsgesellschaft BVT Residentail USA 6, L.P. als Limited Partner. Ziel der Fondsgesellschaft ist, mit dem Projektpartner Fairfield oder mit sonstigen Projektpartnern an Objektgesellschaften zu beteiligen, welche die Entwicklung, Vermietung, Verwaltung und anschließend Veräußerung von US-Apartmentanlagen durchführen sollten. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung war die Fondsgesellschaft mit 69,9% an der Objektgesellschaft 1 beteiligt, die das Projekt 1 „The Bryson at Southpark Meadows“ im Großraum Austin, Texas betreuen sollte. Die von der Objektgesellschaft 1 zu errichtende Apartmenthausanlage sollte aus 670 Wohnungen bestehen. Bauausführungsgenehmigungen für die einzelnen Gebäude der Anlage lagen bei Prospekterstellung noch nicht vor. Im Zeitraum von April 2008 bis August 2010 sollte die Anlage vermietet und im März 2011 veräußert werden. Weitere Projekte waren bei Projekterstellung noch nicht existent. Insofern stellt die Beteiligung an der Fondsgesellschaft eine Investition in einen Blindpool dar. Für Beteiligungen an Objektgesellschaften war ein Fondseigenkapital in Höhe von 50 Mio. USD vorgesehen. Dabei wurde ein Projektvolumen von ca. 231 Mio. USD budgetiert. Das Fondseigenkapital kann auf max. 80 Mio. USD erhöht werden. Für die Beteiligung an der Objektgesellschaft 1 hat die Emittentin 13,92 Mio. USD des Fondseigenkapitals investiert.
Grundsätzlich sah das Fondskonzept keine laufenden Auszahlungen vor. Sollte aber ein Verkauf der Projekte nicht zum angestrebten Erfolg führen und die Vermietungsphase verlängert werden, dann werden den Anlegern laufende Auszahlungen in Höhe von 9% p.a. in Aussicht gestellt.
Zur Finanzierung des Vorhabens sollten Objektgesellschaften Fremdkapital aufnehmen. Die Fondsgesellschaft selbst sollte kein Fremdkapital aufnehmen. Das Fremdkapital der Objektgesellschaft 1 betrug ca. 55,71 Mio. USD. Fairfield Residential LLC, die Muttergesellschaft der Fairfield-Gruppe, hat gegenüber dem Kreditgeber die Garantie für die Erfüllung aller Verbindlichkeiten der Objektsgesellschaften aus dem Darlehensvertrag übernommen.